Jede Privatperson, die Steuern zahlt, bekommt vom Finanzamt für EUR 1.650,- (verheiratete EUR 3.300,-) für eine Spende an die Grünen 50% erstattet. Die Steuerlast wird um den Erstattungsbetrag reduziert, also bis zu EUR 825,- (Verheiratete bis zu EUR 1.650,-), §34g EStG.
Weitere EUR 1.650,- (Verheiratete EUR 3.300,-) werden vom zu versteuernden Einkommen als Sonderausgaben abgezogen, § 10b EStG. Die Ersparnis richtet sich nach dem persönlichen Steuersatz.
Es werden also insgesamt EUR 3.300,- (Verheiratete EUR 6.600,-) Parteispenden pro Jahr von Privatpersonen steuerlich begünstigt.
Spenden von juristischen Personen werden steuerlich nicht begünstigt.
Bei Spenden von Personengesellschaften kommt es darauf an, ob die Spende von einem Gesellschafter oder von der Gesellschaft geleistet wird. Bei Spenden von Personengesellschaften (nicht von den Gesellschaftern) z. B. KG werden die Spenden nach dem Verhältnis der Gewinnverteilung der Gesellschaft auf die Gesellschafter verteilt.